Das Gemeinschaftseigentum

Betreuung des Gemeinschaftseigentums, Durchführung der Beschlüsse der Eigentümer und für die Einhaltung der Gemeinschafts-/ Hausordnung Sorge zu tragen. Durchführung von Eigentümerversammlungen.

Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch r
egelmäßige Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen. Dazu Bestandsbegehung gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat und Bericht in der Eigentümerversammlung.
Die Buchführung und Rechnungslegung
Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß zur Verteilung der Einnahmen und Ausgaben geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohneigentumsgesetzes.
 

 

Bewirtschaftung
Erstellung der jährlichen Wirtschaftspläne einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmenart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum. Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat und der abschließenden Wohnlastabrechnung gem. § 28 WEG.

 

Zahlungen und Leistungen
Gemeinschaftliche Gelder zu verwalten, d.h. alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken, die mit der laufenden Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zusammenhängen und die Rücklagen zu bilden.

 

Lasten und Kosten
Lasten und Kostenbeiträge, Tilgungsbeträge und Hypothekenzinsen anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten handelt.

 

Rechnungsprüfung
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen und buchen in den jeweiligen Kontenrahmen.

 

Führen und Abrechnung von
 
  • Hausgeldkonten je Sondereigentum / Teileigentum

  • Einnahmekonten für Erträgekonten

  • Ausgabekonten je Kostenart (ohneAusweisung der Mehrwertsteuer)

  • Rücklagekonten einschließlich der Anlage der Mittel

  • Personalkonten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatung)

  • Ausgabekonten mit Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für Aufwendungen der in Anspruchnahme von haushaltnahen Dienstleistungen im Inland gemäß §35a EstG

  • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge

  • Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse

  • Überwachen / Kontrolle inkl. Mahnwesen der pünktlichen Hausgeldzahlungen

  • Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs

  • Meldung der Gesamtheiz- und Warmwasserkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Service-Unternehmen

  • Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in den Einzeljahresabrechnungen zum Bewirtschaftungsjahr
Instandhaltung und Instandsetzung
  Die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen und zu überwachen.

Klärung der Zuständigkeit bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum und Beiziehung von Sonderfachleuten sofern ein Beschluss vorliegt.

Größere notwendige Sanierungsmaßnahmen zu planen, Mitwirkung bei Preisverhandlungen, Vergabe je Auftragswert gem. Vereinbarung im Verwaltervertrag. Präsentation der Kostenrahmen zur Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung.

Veranlassen der Reparaturen und Bauverträge, der Bauleitung und Bauüberwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle gem. Vereinbarung im Verwaltervertrag.

Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen und Schlussrechnungen, andernfalls erfolgt Abmahnung des Leistungsrückständigen und Information an den Beirat.

Veranlassen nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen, wie Sicherheit, Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc.. Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden.

 

Sicherheit und Organisation
Vorbereitung und Organisation der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch den TÜV, Handwerker und Sachverständigen von:

  • der Heizungsanlage (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Brennstoffbehälter)
  • den Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen sowie Noteinrichtungen)
  • den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen
  • Funktions- und Druckprüfung der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen
  • Funktionsprüfung der Brandschutztüren, Rauchklappen, etc.
  • den Blitzanlagen (Hauptprüfungen und Reparatur)
  • den Lüfter- CO2-Anlagen in Tiefgaragen, Laden- und Kellerräumen
  • den Notbeleuchtungen im Gebäude und Tiefgarage
  • den kraftbetätigten Garagentoren
Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Beteiligten, sofortige Abwicklung der hier notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen.

Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen.

Einweisung und Einarbeitung der Hausmeister.

Maßnahmen zu treffen, die zu Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind.

Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen, sofern durch Beschluss der Eigentümer der Verwalter ermächtigt ist.

Weitere unabdingbare Leistungen werden in §§ 27 und 28 WEG geregelt.
Dabei übernehmen wir gerne individuelle Zusatzleistungen im Rahmen der freiwilligen Vertragsgrundlage.