Aus unserem Serviceangebot bei der Verwaltung von Sonderobjekten

 

 
Mietinkasso inkl. Verfolgung von Rückständen
Geltendmachung von Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungs-entgelten (Kaution) gegenüber dem Mieter und Kontrolle über den Eingang aller mit der Bewirtschaftung des Verwaltungsobjektes zusammenhängender Zahlungen. Abmahnung und Beitreibung von Miet- und Nebenkostenrückständen bei den Mietern, Geltendmachung von Forderungen gegenüber Dritten, Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwaltes zur Führung eines gerichtlichen Rechtstreits und die Führung des gesamten Schriftverkehrs mit dem beauftragten Rechtsanwalt.

Mietanpassung
Angepassen des Mietzins gemäß Vertragsvereinbarung (Staffewlmiete / Indexmiete) oder gemäß Erhöhungsmöglichkeiten gemäß Miethöhen-gesetz (MHZ) z.B. bei bauliche Maßnahmen nach § 3 MHG, bei Erhöhung der Betriebskosten § 4 MHG oder bei Erhöhung der Kapitalkosten. Auch hier gilt eingeschränkt, dass die Umlage nur möglich ist, wenn sie auf Umständen beruht, die der Vermiet er nicht zu vertreten hat.

Monatliche Überweisung von Liquiditätsüberschüssen
Über das in der letzten Abrechnung ausgewiesene Guthaben kann der Eigentümer jederzeit abzüglich der im laufenden Monat zu zahlenden Aufwendungen frei verfügen. Diese Liquiditätsüberschüsse werden monatlich auf das Konto des Eigentümers überwiesen.
Nebenkostenabrechnung
Abrechnung der Nebenkosten mit dem Mieter. Erhöhung bzw. Anpassung aller Betriebskosten an den tatsächlichen Aufwand, soweit keine miet-vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen dem entgegenstehen. Abwicklung von Rechtsproblemen mit den für uns tätigen Rechts-anwälten.


Vermittlung von Mietverträgenn
Abschluss und Gestaltung von Mietverträgen wobei die Suche und Mieter-auswahl anhand festgesetzter Kriterien mit dem Eigentümer erfolgt. Bei der Vermittlung von Mietverträgen sind wir ständig bemüht unsere Konditionen den marktwirtschaftlichen Gegebenheiten im Sinne des Wohneigentümers anzupassen.

Mieterwechsel
Bei Beendigung des Mietverhältnisses:
Entgegennahmen und das Aussprechen von Kündigungen, die Auflösung von Mietverhältnissen d.h. Wohnungsabnahme und Kautionsabrechnung. Die Abnahme erfolgt mit Erstellung des Abnahmeprotokolls. Nach Erfordernis Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Bei Beginn des Mietverhältnisses:
Wohnungsübergabe an den neuen Mieter und Entgegennahme der Kaution als Sparbuchanlage. Die Übergabe der Wohnung erfolgt per Abnahme-/Übergabeprotokoll und die Einweisung des neuen Mieters in die Gegebenheiten der Eigentumsanlage.

Weitere Leistungen

Auf Wunsch übernehmen wir gerne im Rahmen der freien Vertrags-gestaltung weitere speziell auf den jeweiligen Eigentümer zugeschnittene Leistungen wie zum Beispiel:

  • Insandhaltungskontrolle der Wohnung und Entgegennahme von ReparatuInstarmeldungen
  • Veranlassung von Reparaturen innerhalb der Wohnung bis zu EURO __  je Einzelfallerstellen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Ausführung besonderer behördlicher Auflagen
  • Überwachung und Finanzierung von Umbauten / Ausbauten
  • Modernisierung größerer Reparaturen
Ihr Vorteil

Durch die Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen bei Sonder-objekten können Sie zukünftig selbst bestimmen wie viel Zeit Sie für Ihre Immobilie aufwenden wollen.