Erhaltung, Steigerung und Kapitalrentabilität
Das Amt des Gewerbeverwalters stellt an uns verschiendliche Anforderung in den Bereichen –– " wirtschaftliche - und kaufmännische Abwicklung, bautechnische und juristische Betreuung" –– . Neben selbstverständlichen Routineabläufen zu steuern ist es unserer Aufgabe und Verpflichtung zugleich umfassende Maßnahmen zu treffen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit und zum Erhalt und Vermehrung der zu verwaltenden Vermögenssubstanz.

 

Hierzu sind vier Zielpunkte zu beachten:

  • augenblickliche Rendite
  • die Sichtung der Möglichkeiten für die Einnahmesteigerung
  • die Verhinderung von Einnahmerückgang oder -ausfall
  • die langfristige Sicherung einer angemessenen Rendite
Dazu ist es erforderlich ständig am Markt informiert und orientiert über die gegenwärtige und zukünftige Nachfrage, wie auch der Entwicklung und Vorstellung der Bedürfnisse dieser Nachfrage nach Gewerberäumen zu sein.

Nach Analyse dieser Erkenntnis werden dem Eigentümer evtl. notwendige oder vorteilhafte Investitionen vorgeschlagen. – Dabei muss das langfristig wirtschaftliche Ergebnis Vorrang bei allen Überlegungen haben.

Wir sind jederzeit in der Lage zu jedem Zeitpunkt im laufenden Geschäfts-jahr den Status über die laufenden Ausgaben zu erstellen und somit den Soll- / Istabgleich vorzunehmen. Es erleichtert somit während des laufenden Jahres auftretende Anschaffungs- und Reparaturentscheidungen und deren Finanzierung.

Nicht zuletzt versetzt und die hauseigenen EDV in die Lage, die Jahresabrechnung bis zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu erstellen und auf die individuellen Kostaufteilungsmodualitäten Ihrer Immobilie einzugehen.

 

Instandhaltung und Instandsetzung der Bausubstanz, Wartung und Modernisierung

 

Die bautechnische Anforderung an den Verwalter:

Ein zur Werterhaltung Ihrer Immobilie wichtiger Punkt in unserer Tätigkeit ist die technische Betreuung. Nur eine gewissenhafte und laufende Instand-haltungskontrolle (im Schadensfall eine schnelle und technisch einwandfreie Schadensbeseitigung) ist Garant für die bleibende Werterhaltung.

Dieser Verantwortung sind wir uns voll bewusst.

Eben so wichtig, wie die substantielle Erhaltung, ist die zeitgemäße Erhalt-ung durch Modernisierung um marktfähig zu bleiben. Denn die Ware Büro-, Laden-, Gewerbeflächen wird vom Kunden, den zukünftigen Mieter, mit den Augen ausgesucht und angenommen. Entsprechend dem Gefallen ist auch die Bereitschaft eine angemessene Miete dafür zu zahlen.

Nachdem im Bauwesen die bei der Betreuung einer Gewerbeimmobilie auftretenden Probleme immer komplexer und diffiziler werden haben wir durch gute Kontakte die Möglichkeit und der Hilfe eines erfahrenen Archi-tekten und Bauingenieurs zu bedienen. Wir werden Ihnen jedoch die zu lösende Problematik so aufbereiten, dass Ihnen eine Entscheidung dazu leicht fallen wird.

Auftragsvergabe und Terminierungen erfolgt nach entsprechender Rück-sprache mit Ihnen dem Eigentümer. Nach dem der Verwalter im Regelfall anstelle des Eigentümer als Auftraggeber auftritt, muss dieser einen Überblick über alle am Bau tätigen Gewerbe und deren Leistungsbilder haben.

Bei den von uns zu vergebenden Arbeiten kommt in der Regel ein fester Handwerkerstamm zum Einsatz, der sich über Jahre hinweg zuverlässig, fachkundig und preiswert erwiesenhat. Natürlich respetieren wir aber Ihre Wünsche und arbeiten mit den Handwerkern zusammen, die bisher in Ihrem Gewerbeimmobilie bewärt tätig waren. Es versteht sich von selbst, dass wir ausführende und ausgeführte Arbeiten überwachen und Sorge tragen, dass die Ausführung der Arbeiten einwandfrei erfolgen.

 

Mietvertragsgestaltung, Bau -, Wartungs-, Dienstleistungsverträge.
Die vertraglich-, juristische Anforderung an den Verwalter
Hier hat natürlich der Abschluss von Mietverträgen Priorität. Welche standardisierten oder von den Verbänden empfohlenen Mustermietverträge, welche Fassungen sollen verwendet werden. Dabei ist auf die Übereinstimmung mit dem geltenden Mietrecht und dem AGB - Gesetz und deren höchstrichterlichen Auslegung besonders Acht zu geben.

Auch auf der Kostenseite bedarf es ständig der rechtlichen Betreuung durch Vertragsabschlüsse wie Wartungsverträge, deren Leistungsumfang zu prüfen ist. Nicht unerheblich auf diesem Gebiet ist auch der Rechtsverkehr mit Behörden. Dazu bedarf es gewisser Grundkenntnisse über das Baurecht, die Landesbauordnung, etwaige Gemeindesatzungen u.d.. Auch das Versicherungsangebot ist rechtlich zu prüfen und notwendige Versicherungen müssen abgeschlossen werden um den Bestand zu sichern.

Oft vielfach oft vergessene Aufgabe an den Verwalter stellt die soziale - und zwischenmenschliche Betreuung des Objekts dar, d.h. die Erhaltung des guten Einvernehmens zwischen Mieter und Vermieter innerhalb der Vertragsgemeinschaft. Der Verwalter ist deshalb gefordert, dem Mietvertragsgehalt objektiv auszulegen, um keine Spannungen aufkommen zu lassen. Ebenso hat der Verwalter im Rahmen der Hausordnung zu sorgen, dass unter den Mietern Harmonie herrscht. Zufriedene Mieter achten auf den pfleglichen Erhalt der Gewerbeimmobilie und sparen somit Kosten.

Der Hausverwalter ist zwar Beauftragter des Eigentümers und damit sein Interessenvertreter. Gleichzeitig ist er auch das Bindeglied zwischen zwei Vertragspartnern nämlich zwischen Vermieter und Mieter. Nur, wenn der Mieter das Mietverhältnis als angenehm empfindet, kann der Vermieter streitlos auf seine Kosten kommen und die ihm zustehende Rendite schöpfen. Schließlich ist schon bei der Mieterauswahl darauf zu achten, dass Konfliktsituationen von Anfang an ausgeschlossen werden.

 

Wir hoffen Ihnen einen kurzen Einblick vermittelt zu haben, wie wir die Aufgabenstellung zur ordentlichen Verwaltung einer Gewerbeimmobilie verstehen.