ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN KAMMERMEIER & PARTNER (AGB)

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den geltenden gesetzlich zwingenden Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der KAMMERMEIER & PARNER, Immobilien und Hausverwal- tung, Geschäftsinhaber Regina Philipp-Kammermeier, Flemischweg 16 A in 80689 München.

Sie enthalten auch die nach § 312c BGB, § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB und nach §§ 356, 357 BGB vorgeschrie- benen Hinweise und Informationen nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise und Informationen über die Fernabsatzverträge gelten nur, sofern der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

Mit Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsgegenstand.

Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Homepage der KAMMERMEIER & PARNER herunterzuladen und / oder sich diese auszudrucken.

 

§ 2 VERTRAGSBESTIMMUNGEN

Als Verwaltervertrag ist nachfolgend der zwischen dem Vertragspartner und der Firma KAMMERMEIER & PARNER zu Stande kommende Vertrag zu verstehen. Dieser Vertrag wird geschlossen, wenn die KAMMERMEIER & PARNER das Angebot des Vertragspartners zum Abschluss eines Verwaltervertrages annimmt.

Ergänzend gelten für den Bereich der WEG-Verwaltung die Vorschriften des § 26 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Die Firma KAMMERMEIER & PARNER behält sich grundsätzlich die schriftliche Fixierung des Verwaltervertrages oder eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss des Verwaltervertrages mit dem Vertragspartner vor.

Der Verwaltervertrag für den Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist gemäß des nachfolgenden § 6 der AGB widerruflich.

 

§ 3 ART UND UMFANG DES ANGEBOTES

Die Dienstleistungen der Firma KAMMERMEIER & PARNER beziehen sich auf die WEG-Verwaltung, die Verwaltung von Mehrfamilienhäusern, die Sonder- und Teileigentumsverwaltung einzelner Wohnungen und Gewerbeflächen, von Gewerbeeinheiten und das Centermanagement von Einkaufspassagen.

 

§ 4 PFLICHTEN

Die Firma KAMMERMEIER & PARNER übt ihre Verwaltertätigkeit im Rahmen der WEG-Verwaltung gemäß des gesetz- lichen Leitbildes der §§ 27, 28 WEG aus.

Details werden zwischen der Firma KAMMERMEIER & PARNER und dem Vertragspartner in dem jeweils schriftlich abzuschließenden Verwaltervertrag geregelt. Dies betrifft insbesondere auch die Regelungen zum Verschuldensmaßstab (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

Die Firma KAMMERMEIER & PARNER weist dem Vertragspartner bei Abschluss des Verwaltervertrages eine gültige, den gesetzlichen Anforderungen genügende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nach. Der von der Firma KAMMERMEIER & PARNER im Schadensfall zu ersetzende Schaden ist betragsmäßig begrenzt auf die in der nachge- wiesenen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung festgelegten vereinbarten Beträge. Dem Vertragspartner bleibt es

nachgelassen, im konkreten Schadensfall einen höheren Schaden nachzuweisen.

Bei jeder Art der Verwaltung verpflichtet sich die Firma KAMMERMEIER & PARNER eingenommene Gelder von ihrem Vermögen gesondert zu halten.

 

§ 5 VERGÜTUNG

Der Vergütungsanspruch der Firma KAMMERMEIER & PARNER entsteht gemäß der Regelungen im Verwaltervertrag. Die Höhe der jeweiligen Vergütung für die Grundleistungen wird gesondert in dem abzuschließenden Verwaltervertrag zwischen den Parteien vereinbart.

Neben den Grundleistungen erbringt der Verwalter im Auftrag der Eigentümergemeinschaft bei Bedarf Zusatzleistungen. Da nicht vorausgesehen werden kann, ob und in welchem Umfang diese Zusatzleistungen erforderlich werden, fließen sie nicht in die Kalkulation der Grundvergütung ein. Die Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie auch tatsächlich erbracht werden, und – soweit möglich – dem Eigentümer weiter berechnet, der den Zusatzaufwand verursacht.

 

Zusatzleistungen und Zusatzhonorare und deren Berechnung werden in der Preisliste für Zusatzleistungen und Zusatzhonorare nachfolgend detailliert beschrieben.

 

Die Zusatzleistungen und Zusatzhonorare werden mit der Erbringung der Zusatzleistung fällig. Sie gelten zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Der Verwalter ist berechtigt, diese Honorare dem Konto der Eigentümergemeinschaft nach entsprechender Rechnungsstellung zu entnehmen.

Über die vereinbarte Vergütung erfolgt eine ordnungsgemäße Rechnungslegung seitens der Firma KAMMERMEIER & PARNER.

Der Vergütungsanspruch für die Firma KAMMERMEIER & PARNER bleibt bestehen, wenn der Vertragspartner den Verwaltervertrag widerruft (ausgenommen ein wirksamer Widerruf nach dem Widerrufsrecht gemäß § 6 der AGB) oder sich auf andere Weise von diesem Vertrag in nicht rechtswirksamer Weise löst (z.B. Kündigung, Anfechtung).

Die Rechnungen der Firma KAMMERMEIER & PARNER sind jeweils monatlich im Voraus ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.

Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Vertragspartner nicht berechtigt, es sei denn, sein Anspruch ist rechts- kräftig tituliert oder durch die Firma KAMMERMEIER & PARNER anerkannt.

Werden von der Firma KAMMERMEIER & PARNER Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei dem es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, wird darüber eine gesonderte Rechnung an den Vertragspartner erstellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist.

Kommt der Vertragspartner mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, ist die Firma KAMMERMEIER & PARNER be- rechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen mit 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank zu berech- nen.

Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht fristgerecht nach, ist die Firma KAMMERMEIER & PARNER berechtigt, ihre vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung ihrer eigenen Ansprüche durch den Vertragspartner zurückzubehalten.

Werden von der Firma KAMMERMEIER & PARNER Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei dem es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, wird darüber eine gesonderte Rechnung an den Vertragspartner erstellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist.

Das Personal der Firma KAMMERMEIER & PARNER ist nicht zum Inkasso berechtigt. Sämtliche Zahlungen haben

daher grundsätzlich bargeldlos auf ein von der Firma KAMMERMEIER & PARNER zu benennendes Konto zu erfolgen.

 

§ 6 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

Ist der Vertragspartner Verbraucher nach § 13 BGB, hat er das Recht die zum Zustandekommen des Verwaltervertrags führende Erklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe ohne Angabe von Gründen schriftlich (mittels Brief, Fax, E- Mail) gegenüber der Firma KAMMERMEIER & PARNER zu widerrufen.

Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der zweiwöchigen Widerrufsfrist genügt die recht- zeitige Absendung des Widerrufes an die Firma KAMMERMEIER & PARNER. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Firma

KAMMERMEIER & PARNER

Flemischweg 16 A

80689 München

Telefon: 089 / 7001419

Telefax: 089 / 70099657

E-Mail: hv@kammermeier-partner.de

 

Im Fall eines wirksamen Widerrufs ist der Verbraucher an den Verwaltervertrag nicht gebunden. Beiderseits bereits emp- fangene Leistungen sind zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben.

Bereits vom Verbraucher an die Firma KAMMERMEIER & PARNER geleistete Zahlungen werden von dieser spätestens nach 14 Tagen an ihn zurückerstattet.

Widerruft der Vertragspartner den Verwaltervertrag, so schuldet er der Firma KAMMERMEIER & PARNER für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen, wenn der Vertragspartner ausdrücklich verlangt hat, dass die Firma KAMMER- MEIER & PARNER mit ihrer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (§ 357 Abs. 8 BGB).

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Firma KAMMERMEIER & PARNER mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist beginnt oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Firma KAMMERMEIER & PARNER ihre Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung ihrer Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Vertragspartner dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Firma KAMMERMEIER & PARNER verliert.

Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor die Firma KAMMERMEIER & PARNER den Vertragspartner entsprechend der Vorschrift des Art. 246a § 1 EGBGB unterrichtet hat.

Das Widerrufsrecht des Vertragspartners erlischt gemäß § 356 Abs. 3 S. 2 BGB nach einem Jahr und 14 Tagen nach Vertragsabschluss endgültig, auch wenn keine oder nur eine unvollständige Widerrufsbelehrung durch die Firma KAM- MERMEIER & PARNER erteilt wurde.

 

§ 7 HAFTUNG

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus dem Verwaltervertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind aus-

geschlossen.

Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend eine Haftung vorgesehen ist, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Vertragspartners ist mit der vorstehenden Klausel nicht verbunden.

 

§ 8 EINWEISUNG IN DAS OBJEKT

Vor der Tätigkeitsaufnahme durch die Firma KAMMERMEIER & PARNER ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbei- ter der Firma KAMMERMEIER & PARNER in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben.

 

§ 9 LEISTUNGEN DER FIRMA KAMMERMEIER & PARTNER

Die Firma KAMMERMEIER & PARNER verpflichtet sich, die in den Verwalterverträgen festgehaltenen Leistungen ordnungsgemäß durchzuführen. Abweichungen von diesen Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und -standard gewahrt bleibt.

Die Firma KAMMERMEIER & PARNER ist berechtigt, die in den Verwalterverträgen festgehaltenen Leistungen an Sub- unternehmer zu vergeben. Die Firma KAMMERMEIER & PARNER ist dabei verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und -standard gewahrt bleibt. Zu diesem Zweck darf die Firma KAMMERMEIER & PARNER die ihr übergebenen Schlüssel und Informationen an die Subunternehmer weitergeben. Der Vertragspartner erklärt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.

Die vereinbarten Leistungen im Rahmen der WEG-Verwaltung beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis zur Betreuung ausgewiesenen Gemeinschaftseinrichtungen.

Die vereinbarten Leistungen im Rahmen der sonstigen Verwaltung beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis getroffenen Vereinbarungen.

Die Firma KAMMERMEIER & PARNER kann sämtlichen Schriftverkehr, insbesondere auch Einladungen, Protokolle, Abrechnungen, etc. in elektronischer Form (bspw. per E-Mail) an den oder die Vertragspartner wirksam übermitteln.

Im Zweifel hat die Firma KAMMERMEIER & PARNER ein geeignetes Übertragungsprotokoll vorzulegen, welches als Nachweis für die wirksame Zustellung des jeweiligen Schriftstückes gilt, insbesondere auch einschließlich eventuell mitübertragener Anlagen (bspw. im PDF-Format).

Die Firma KAMMERMEIER & PARNER ist berechtigt, Unterlagen, Bankauszüge, Schriftverkehr und sonstige Dokumente, die sich nach WEG-Recht im Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft befinden, in elektronischer Form für mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Dies gilt auch bei Verwaltungen anderer Art. Eine Aufbewahrung in körperlicher Form ist ausdrücklich nicht geschuldet, sofern der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich verlangt (bspw. Notarurkunden).

Der Vertragspartner erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis.

 

§ 10 NOTDIENST

Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Lifteinschluss oder Stromunterbrechung hat der Vertragspartner Anspruch auf den Einsatz eines Notdienstes, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

Die KAMMERMEIER & PARNER berechtigt und beauftragt, den Schaden falls erforderlich sofort selbst oder unter Ein- schaltung von Dritten zu Lasten des Vertragspartners auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben.

 

§ 11 LEISTUNGEN UND ERKLÄRUNGEN DES VERTRAGSPARTNERS

Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Firma KAMMERMEIER & PARNER ohne Berechnung kaltes und warmes Was- ser sowie Strom für den Betrieb von Maschinen und alle notwendigen Schlüssel in dem für die Durchführung der Arbei- ten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.

Bei Bedarf überlässt der Vertragspartner der Firma KAMMERMEIER & PARNER einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Firma KAMMERMEIER & PARNER stets zeitnah über postalische und elektroni- sche (E-Mail-Adresse) Adressänderungen zu informieren. Bei Unterlassung kann der Vertragspartner keine Rechte ge- gen die Firma KAMMERMEIER & PARNER aus nicht zustellbaren Unterlagen herleiten.

 

§ 11 REKLAMATIONEN

Reklamationen sind unverzüglich nach Durchführung der Leistung der Firma KAMMERMEIER & PARNER mitzuteilen, um damit eine sofortige Feststellung der Beanstandungen zu garantieren.

Der Vertragspartner hat bei einer Reklamation unverzüglich mit der Firma KAMMERMEIER & PARNER aufzunehmen, wobei es nicht genügt, die Reklamation dem Personal am Einsatzort mitzuteilen. Eine mündliche Reklamation ist nicht ausreichend. Reklamationen sind daher grundsätzlich schriftlich vom Vertragspartner vorzunehmen. Bei rechtzeitig oder ordnungsgemäß gerügten Beanstandungen ist die Firma KAMMERMEIER & PARNER zur Nacharbeit verpflichtet und berechtigt.

Der Auftraggeber ist nur dann zu Kürzungen der vereinbarten Verwaltervergütung berechtigt, wenn die durchgeführte Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat.

 

§ 11 AUFWENDUNGSERSATZ

Der Kunde ist verpflichtet, die der Firma KAMMERMEIER & PARNER in Erfüllung des Auftrages entstandenen, tatsächlich nachzuweisenden Aufwendungen zu erstatten, wenn ein Verwaltervertrag nicht zu Stande kommt.

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören insbesondere Kosten für Telefon, Porto, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten.

 

§ 12 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Ist der Vertragspartner der Firma KAMMERMEIER & PARNER im Sinne des § 14 BGB sind die Geschäftsräume der Firma KAMMERMEIER & PARNER für beide Teile Erfüllungsort. Gleiches gilt, wenn es sich bei dem Vertragspartner um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder sich der Wohnsitz des Vertragspartners außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner, der Unternehmer ist, und der Firma KAMMERMEIER & PARNER, und zwar auch dann wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

Ist der Vertragspartner Unternehmer oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Firma KAMMERMEIER & PARNER am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.

Für das gerichtliche Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Antragstellers (Firma

KAMMERMEIER & PARNER) zuständig.

 

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, behalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen ihre Wirksamkeit.

Der Vertragspartner und die Firma KAMMERMEIER & PARNER sind dann gehalten, die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine ähnliche zu ersetzen, welche dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem darin zum Ausdruck gebrachten Willen weitestgehend entspricht.

 

(Stand: 02-2015)

 

 

Hinweis:      Die früher gültigen AGB mit
Stand vom 04-2008 haben wir archiviert